Bertriebskostenabrechnung

 

Die Abrechnung der Hausnebenkosten (Betriebskosten) ist in Aufbau und Form identisch mit der Heizkostenabrechnung. Sie ist ebenso klar und verständlich gegliedert.

In der Hausnebenkostenabrechnung können alle mit den Wohnungsnutzern vertraglich vereinbarten Betriebskosten der Liegenschaft abgerechnet werden. Gesonderte Absprachen mit einzelnen Mietern können problemlos berücksichtigt werden. Eine Definition von Betriebskosten finden Sie in der seit dem Jahr 2003 gültigen Betriebskostenverordnung.

Der Verteilerschlüssel, nach dem die jeweiligen Kostenanteile der Wohnungsnutzer ermittelt werden, kann von der Hausverwaltung vorgegeben werden. Hier stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten offen.

 

Gängige Verteilerschlüssel sind:

Personenzahl (z.B. fur Müllgebühren)

m² Wohnfläche (z.B. für Grundsteuern)

Wohneinheiten (z.B. für Kabelgebühren)

m³ Wasserzähler (z.B. Kaltwasser- und Kanalkosten)

 

Die Hausnebenkostenabrechnung wird vollständig in die Heizkostenabrechnung der Liegenschaft integriert.

Gesamtabrechnung

Einzelabrechnung

Aufstellung aller Wärme-, Warm- und Kaltwasserzähler